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EU-Parlament stimmt Lieferkettengesetz zu

Entscheidende Hürde ist genommen


Ein Beschluss für die stärkere Achtung der Menschenrechte an einem symbolträchtigen Datum: Das EU-Parlament hat heute für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt, ausgerechnet am 11. Jahrestag des bis heute größten Unglücks in der Geschichte der Textilindustrie. Damit hat das Gesetz die nächste Hürde genommen – ein Zeichen der Hoffnung für Arbeiter*innen, Kinderarbeiter und indigene Völker weltweit.


Es ist das bis heute größte Unglück in der Geschichte der Textilindustrie: Am Morgen des 24. April 2013 stürzte in Bangladesch der neunstöckige Fabrikkomplex Rana Plaza ein und begrub tausende Menschen unter sich. 1.138 Arbeiterinnen und Arbeiter verloren ihr Leben, mehr als 2.000 Menschen wurden verletzt. Sie hatten hauptsächlich Kleidung für den Export produziert, auch für den europäischen Markt.

Genau 11 Jahre später, am 24. April 2024, hat das EU-Lieferkettengesetz eine weitere, entscheidende Hürde genommen: Das Europäische Parlament hat für das Vorhaben gestimmt, auf das sich der Rat im März nach einem langen politischen Tauziehen geeinigt hatte. Das EU-Lieferkettengesetz steht damit vor dem Abschluss. Es muss nun noch einmal formal im Rat bestätigt werden, bevor es dann offiziell unterschrieben und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Ab dann beginnt die zweijährige Frist für die Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch das deutsche Lieferkettengesetz muss dann innerhalb von zwei Jahren noch einmal nachgeschärft werden.

Das EU-Lieferkettengesetz ist bei Weitem nicht perfekt und gilt derzeit nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Unternehmen. Trotzdem ist es ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem faireren Wirtschaften weltweit, denn es erkennt an: Unternehmen sind rechtlich dazu verpflichtet, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern, zu minimieren und zu beenden. Außerdem erkennt es an, dass die Opfer solcher Auswirkungen das Recht haben, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen.

 

24.04.2024

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